DIE GEISTLICHKEIT IN DEN HABSBURGISCHEN ERBLANDEN. SALZBURG,


DIE GEISTLICHKEIT IN DEN HABSBURGISCHEN ERBLANDEN. SALZBURG, ERZBISTUM. Ernst von Bayern, 1540-1554. Goldgulden o. J. 3,25 g. Drei Wappenschilde (Stiftswappen, Familien­wappen: Bayerischer Löwe und Wecken), umher Dreipaß, in den Winkeln je eine Lilie//St. Rudbertus mit Mitra, Salzgefäß und Krummstab thront v. v. Fb. 606; Zöttl 375.

Von großer Seltenheit. Attraktives Exemplar, sehr schön

Exemplar der Auktion Fritz Rudolf Künker 268, Osnabrück 2015, Nr. 5538.

Ernst wurde 1500 als dritter Sohn des bayerischen Herzogs Albrecht IV. geboren. Nach dem Tod seines Vaters 1508 wurde er von dem berühmten Geschichtsschreiber Aventinus erzogen. Da der Vater mit einem Primogeniturgesetz im Jahr 1506 die Unteilbarkeit Bayerns beschlossen hatte, wurde Ernst gegen seinen Willen für den geistlichen Stand bestimmt. Er weigerte sich, die höheren Priesterweihen zu empfangen und wurde daher 1517 Administrator (und nicht Bischof) des Bistums Passau. Weil Bayern den Erzbischof Matthäus Lang im Bauernkrieg unterstützt hatte, wurde Ernst nach dessen Tod 1540 zum Administrator von Salzburg gewählt. Auf seinen Münzen fehlen die sonst üblichen erzbischöflichen Insignien und als Titel erscheint in der Regel die Formel "zum Erzbischof Konfirmierter". Nachdem Ernst eine zweite päpstliche Frist zum Erhalt der Priesterweihen verstreichen ließ, dankte er 1554 ab und zog sich in seine bereits 1549 erworbene schlesische Grafschaft Glatz zurück, wo er 1560 starb.


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